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Unternehmensführung und -kontrolle
Die Mobiliar will mit einer verständlichen Berichterstattung und einer transparenten Darstellung der Corporate Governance den Ansprüchen ihrer Stakeholder entsprechen.
An die Offenlegungsvorschriften gemäss SIX-«Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance» vom 29. Oktober 2008 (in Kraft getreten per 1. Juli 2009) ist die Mobiliar als nicht börsenkotiertes Unternehmen nicht gebunden. Gleichwohl bekennt sich die Mobiliar grundsätzlich zu diesen Transparenzvorschriften und zum «Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance». Sie weicht jedoch in begründeten Fällen von diesen Regelwerken ab. Auf den nachfolgenden Seiten wird die Unternehmensführung und -kontrolle erläutert. Unsere Ausführungen folgen im Wesentlichen der SIX-Richtlinie. Auf Bestimmungen, welche sich speziell auf Publikumsgesellschaften beziehen, wird nur summarisch eingegangen. Ab Seite 105 werden die Vergütungen für das Jahr 2011 dargelegt. Sind erwünschte Informationen anderswo im Geschäftsbericht aufgeführt, wird auf die Stellen hingewiesen.

Konzernstruktur und Aktionariat
Sowohl die Genossenschaft als auch die Holding AG sind Gesellschaften nach Schweizer Recht mit Sitz in Bern. Die Genossenschaft ist Eigentümerin sämtlicher Aktien der Holding AG. Kreuzbeteiligungen im Sinne der SIX-Richtlinie sind keine vorhanden. Über die Konzernstruktur geben die Seiten 7 und 87 (Konsolidierungskreis) Auskunft, die operative Führungsstruktur ist auf Seite 37 abgebildet.

Kapitalstruktur
Die Kapitalstruktur ist aus der Bilanz der Genossenschaft (Seite 25) und der Bilanz der Konzernrechnung (Seite 79) ersichtlich. Die Statuten der Holding AG sehen weder eine genehmigte noch eine bedingte Kapitalerhöhung vor. Kapitalveränderungen wurden in den letzten drei Jahren keine vorgenommen. Die Genossenschaft verfügt über ein Bezugsrecht. Das Aktienkapital ist voll einbezahlt. Genussscheine sind in den aktuellen Statuten ebenso wenig vorgesehen wie Partizipationsscheine, Nominee-Eintragungen, Wandelanleihen und Optionen.

Delegiertenversammlung der Schweizerischen Mobiliar Genossenschaft
Zurzeit sind rund 1,5 Mio. natürliche und juristische Personen und Gemeinwesen gestützt auf den Abschluss eines Versicherungsvertrags mit der Schweizerischen Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG Mitglied der Genossenschaft. Eine Nachschusspflicht oder andere finanzielle Verpflichtungen bestehen für die Genossenschafter nicht. Ihre Interessen werden von 150 (Sollbestand) Delegierten aus den Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein wahrgenommen, welche die verschiedenen Versichertenkreise wie Private, Landwirtschaft, Gewerbe, Industrie, Handels-und Dienstleistungsbetriebe sowie die öffentliche Hand repräsentieren. Ihre Amtsdauer beträgt sechs Jahre; alle zwei Jahre finden für rund einen Drittel der Delegierten Erneuerungs-bzw. Wiederwahlen statt. Es bestehen weder Amtszeitbeschränkungen noch Altersgrenzen. Die Delegierten genehmigen jährlich den Geschäftsbericht und befinden über die Verteilung des Bilanzgewinns sowie über eine allfällige Statutenrevision. Ferner wählen sie den Verwaltungsrat der Genossenschaft. Die aktuelle personelle Zusammensetzung der Delegiertenversammlung ist auf den Seiten 20–21 des Geschäftsberichts wiedergegeben.

Verwaltungsrat der Schweizerischen Mobiliar Genossenschaft
Der Verwaltungsrat der Schweizerischen Mobiliar Genossenschaft besteht aus mindestens 15 Personen, was die gewollte breite Abstützung in Regionen und Versichertenkreisen unterstreicht. Die ordentliche Amtsdauer beträgt vier Jahre. Es ist weder eine Amtszeitbeschränkung noch eine Staffelung der Amtszeiten vorgesehen. Hingegen besteht eine Altersgrenze von 72 Jahren. Dem Verwaltungsrat gehört kein exekutives Mitglied an. Hingegen gilt Urs Berger, der am 26. Mai 2011 seine Funktion als CEO der Gruppe Mobiliar an Markus Hongler abgab und als Nachfolger von Albert Lauper zum Mitglied und Präsidenten gewählt wurde, während dreier Jahre als nicht unabhängig im Sinne des «Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance». Dem Verwaltungsrat kommt die Aufgabe zu, die genossenschaftliche Ausrichtung des Unternehmens sicherzustellen. Er ist verantwortlich für den Geschäftsbericht der Genossenschaft sowie die Durchführung der Delegiertenwahlen und übt an der Generalversammlung der Holding AG die Aktionärsrechte der Genossenschaft aus. In dieser Funktion genehmigt er Jahresbericht, Jahresrechnung und Konzernrechnung, nimmt den Vergütungsbericht zur Kenntnis, wählt den Verwaltungsrat der Holding AG und entscheidet über dessen Entlastung.
Dem Verwaltungsrat obliegt die Oberleitung sowie die Aufsicht und Kontrolle über die an die Holding AG delegierte Geschäftsführung der Genossenschaft. Die Konzernleitungsaufgaben sind an die Schweizerische Mobiliar Holding AG delegiert; auf die Bildung von Ausschüssen wurde deshalb verzichtet. Der Verwaltungsrat lässt sich regelmässig über den Geschäftsgang orientieren. Er hält jährlich mindestens zwei Sitzungen ab – im Berichtsjahr traf er sich an drei Sitzungstagen.
Die aktuelle Zusammensetzung des Verwaltungsrats ist auf den Seiten 22–23 des Geschäftsberichts wiedergegeben. Ausser Martin Michel, der den Verwaltungsrat der TCS Assurances SA präsidiert, übt kein Mitglied des Verwaltungsrats der Genossenschaft eine leitende Funktion in einer schweizerischen Versicherungsgesellschaft aus.

Verwaltungsrat der Schweizerischen Mobiliar Holding AG
Der Verwaltungsrat der Schweizerischen Mobiliar Holding AG muss aus mindestens fünf Mitgliedern bestehen. Hinsichtlich Amtsdauer, Staffelung, Amtszeitbeschränkung und Altersgrenze gelten die gleichen Regeln wie für den Verwaltungsrat der Genossenschaft. Die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungsrats der Holding AG muss gleichzeitig dem Verwaltungsrat der Genossenschaft angehören, was seit der Umstrukturierung der Gruppe Mobiliar im Jahr 2000 auf sämtliche Mitglieder zutrifft. Diese Bestimmungen gelten ebenfalls für die Verwaltungsräte der operativen Gruppengesellschaften Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG, Schweizerische Mobiliar Lebensversicherungs-Gesellschaft AG und Schweizerische Mobiliar Asset Management AG.
Der Verwaltungsrat der Holding AG ist, ebenfalls seit dem Jahr 2000, personell identisch mit den drei vorerwähnten Gruppengesellschaften. Die bei den Präsidien sowie den Vize-Präsidien der Verwaltungsräte von Genossenschaft, Holding AG und Gruppengesellschaften angestrebte Personalunion ist seit 2000 ständige Praxis. Seit 2006 sind die Amtsperioden aller Verwaltungsratsmitglieder mit ihrer Amtsperiode als Verwaltungsrat der Genossenschaft resp. der Gruppengesellschaften identisch. Diese Bestimmungen und Usanzen sollen die genossenschaftliche Ausrichtung der Gruppe Mobiliar sicherstellen. Die Unternehmensführung und -kontrolle basiert auf den gesetzlichen Grundlagen, internen Weisungen und Reglementen sowie auf dem Leitbild, dem Verhaltenskodex und Politiken, die vom Verwaltungsrat der Holding AG verabschiedet wurden. Leitbild und Verhaltenskodex sind auf unserer Website www.diemobiliar.ch publiziert.
Der Verwaltungsrat der Holding AG hat in einem Organisationsreglement und einer Kompetenzordnung, die mindestens einmal jährlich überprüft und allenfalls angepasst werden, die Geschäftsführung der Gruppe und die Organisation, Aufgaben und Kompetenzen der Organe der Holding AG und der drei Gruppengesellschaften im Einzelnen geregelt.
Der Verwaltungsrat delegiert die mit der Geschäftsführung der Holding AG verbundenen Aufgaben an die Geschäftsleitung, soweit nicht das Gesetz, die Statuten oder das Organisationsreglement etwas anderes vorsehen. Er legt die Unternehmensstrategie und organisatorische Struktur der Gruppe fest, entscheidet u.a. über die Jahres-und Mehrjahresplanung der Gruppe, bestimmt die Solvenz-und die Anlagepolitik sowie die Anlagestrategie und entscheidet über die Ausgestaltung des Risikomanagements sowie des Internen Kontrollsystems. Er ist zuständig für die Ernennung und Abberufung des CEO sowie der Mitglieder der Geschäftsleitung, der Leiter der Supportfunktionen der Geschäftsleitung, des Leiters der Internen Revision und des Sekretärs des Verwaltungsrats.
Der Gesamt-Verwaltungsrat trifft sich zur gemeinsamen Beratung und Beschlussfassung so oft es die Geschäfte erfordern – im Berichtsjahr an insgesamt zehn Sitzungstagen. Der Verwaltungsrat bildet sich jährlich in einem Workshop und weiteren Veranstaltungen und Anlässen weiter. Bei der Behandlung der Jahresplanung sowie des Reportings bzw. des Semester-und des Jahresabschlusses nehmen sämtliche Mitglieder der Geschäftsleitung an den Sitzungen teil. Anlässlich anderer Traktanden werden bei Bedarf alle oder einzelne Mitglieder der Geschäftsleitung, interne Fachspezialisten oder Externe beigezogen. Der CEO ist – sofern dies die Ausstandsbestimmungen nicht ausschliessen oder der Verwaltungsrat bestimmte Themen in «Closed Sessions» behandelt – grundsätzlich bei sämtlichen Geschäften anwesend.
Der Verwaltungsrat lässt sich im Rahmen des vierteljährlich stattfindenden Reportings durch die Geschäftsleitung über den Geschäftsgang orientieren. Ebenfalls quartalsweise wird ihm durch die Interne Revision ein Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der durchgeführten Prüfungen sowie zum Status der Umsetzung der Empfehlungen vorgelegt. Hinsichtlich der weiteren Informations-und Kontrollinstrumente gegenüber der Geschäftsleitung kann u.a. zusätzlich auf die Ausführungen zur internen und externen Revision (Seite 104) und auf die Angaben zum Risk Management (Seiten 69–71) verwiesen werden.
Der Verwaltungsrat nimmt alljährlich eine Strategieüberprüfung vor. Seit Mitte 2011 behandelt er Strategiethemen im sogenannten «Innovationspanel». In diesem Panel werden strategische Ideen zur Förderung der notwendigen Innovationsdynamik erörtert, die strategische Agenda mit dem Businessmodell und den einzelnen Themen des Geschäftsmodells – u.a. das Leistungskonzept, die Wertschöpfung und die Wertverteilung, aber auch Aspekte zu den Kommunikations-und Vertriebskanälen –, zu einer integralen Sicht zusammengeführt, welche die Strukturen und das Organisationsmodell der Mobiliar mitbestimmt.

Ausschüsse des Verwaltungsrats der Schweizerischen Mobiliar Holding AG
Zur Unterstützung seiner Führungs-und Kontrolltätigkeit hat der Verwaltungsrat der Holding AG aus seiner Mitte zwei ständige Ausschüsse gebildet, denen je drei Verwaltungsratsmitglieder angehören. Aktuell haben mit Ausnahme des Vizepräsidenten des Verwaltungsrats alle Verwaltungsratsmitglieder je in einem der Ausschüsse Einsitz genommen. Der Präsident Urs Berger ist Mitglied des Anlage-/Risikoausschusses, jedoch nicht Mitglied des Prüfungsausschusses. Die Ausschüsse tagten im Berichtsjahr je vier Mal. Die Grundzüge des Zwecks, der Einsetzung und der Aufgaben von Verwaltungsratsausschüssen sind im Organisationsreglement enthalten. Der Verwaltungsrat hat je Ausschuss zudem ein detailliertes Reglement erlassen. Die Ausschüsse vertiefen unter regelmässigem Beizug interner und bei Bedarf externer Spezialisten bestimmte Themen und Bereiche im Auftrag des Verwaltungsrats und bereiten dessen Entscheide vor. Der CEO nimmt in der Regel an den Sitzungen beratend teil. Die Gesamtverantwortung für die an die Ausschüsse übertragenen Aufgaben verbleibt beim Gesamtverwaltungsrat.
Den Ausschüssen kommt keine Entscheidkompetenz zu; sie haben aber das Recht, gegenüber dem Verwaltungsrat Stellungnahmen und Empfehlungen abzugeben sowie die Pflicht, bei festgestellten gravierenden Mängeln und/oder besonderen Vorkommnissen den Verwaltungsrat zu informieren. Der Anlage-/Risikoausschuss unterstützt und berät den Verwaltungsrat beim Asset & Liability Management, dem Anlagemanagement und dem damit verbundenen Finanz-und Risikomanagement (versicherungstechnische und finanzielle Risiken). Der Prüfungsausschuss unterstützt und berät den Verwaltungsrat bei der Beaufsichtigung des Rechnungswesens, der finanziellen Berichterstattung sowie der Einhaltung von Gesetz, Statuten, Reglementen, Weisungen und weiteren internen Normen.
Der Verwaltungsrat setzte im Jahr 2011 keine ad hoc Ausschüsse ein. Mit dem Selektionsverfahren zur Nachfolgeregelung von Daniel Loup, der im Verlauf des Jahres 2012 als Leiter des Geschäftsleitungsbereichs Vorsorge und Mitglied der Geschäftsleitung zurücktreten wird, wurden der Präsident und der CEO beauftragt. Dem Verwaltungsrat und den Ausschüssen gehören ausschliesslich nicht exekutive Mitglieder an. Mit Ausnahme des am 26. Mai 2011 zum Präsidenten gewählten Urs Berger gelten alle Mitglieder des Verwaltungsrats als unabhängig im Sinne des «Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance». Die «Cooling off-Periode» des Präsidenten dauert bis 25. Mai 2014. Die aktuelle Zusammensetzung des Verwaltungsrats und der Ausschüsse sowie weitergehende Angaben zu den einzelnen Mitgliedern können den Seiten 30– 31 des Geschäftsberichts entnommen werden.

Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung setzt unter Leitung des CEO, dem die operative Gesamtverantwortung der Gruppe obliegt, die vom Verwaltungsrat der Holding AG beschlossenen Strategien um und orientiert diesen regelmässig über die geschäftliche Entwicklung und wichtige Projekte der Gruppe, der Geschäftsleitungsbereiche und der Gruppengesellschaften. Mit der Bildung des Geschäftsleitungsbereichs Unternehmensentwicklung per 1. April 2011 unterstrich der Verwaltungsrat den Willen, die hervorragende Positionierung der Mobiliar im schweizerischen Versicherungsmarkt nachhaltig zu sichern und auszubauen. Zu den Aufgaben des neu geschaffenen Bereichs gehören – unter Einbezug des Verwaltungsrats – das permanente Anpassen der strategischen Vorgaben an die Bedürfnisse des Marktes sowie das Prozess-und Innovationsmanagement. Die Leitung der Unternehmensentwicklung wurde Markus Sievers, der während acht Jahren den Geschäftsleitungsbereich IT führte, übertragen. Zu seinem Nachfolger als Leiter IT und Mitglied der Geschäftsleitung ernannte der Verwaltungsrat Rolf Trüeb, seit 2003 verantwortlich für die IT Entwicklung der Mobiliar. Zudem wählte der Verwaltungsrat Michèle Bergkvist-Rodoni zur Nachfolgerin von Daniel Loup als Leiterin des Geschäftsleitungsbereichs Vorsorge und Mitglied der Geschäftsleitung per 1. Juni 2012. Angaben zu den einzelnen Mitgliedern der Geschäftsleitung befinden sich auf den Seiten 32–33 des Geschäftsberichts. Die Führungsstruktur ist auf Seite 37 des Geschäftsberichts wiedergegeben. Sogenannte Managementverträge sind zurzeit keine vorhanden. Die Arbeitsverträge mit dem CEO sowie den Geschäftsleitungsmitgliedern sehen ausnahmslos eine halbjährliche Kündigungsfrist auf Ende Juni resp. Ende Dezember jeden Jahres vor.

Mitwirkungsrechte der Aktionäre
Die statutarischen Bestimmungen zur Teilnahme an der Delegiertenversammlung (der Genossenschaft) bzw. der Generalversammlung (der Holding AG), die Quoren, die Vorschriften zur Einberufung von Delegiertenversammlung bzw. Generalversammlung sowie die Traktandierungsregeln entsprechen den obligationenrechtlichen Bestimmungen. Stimmrechtsbeschränkungen sind keine vorgesehen.

Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen
Die Statuten der Holding AG enthalten weder Regeln zur Angebotspflicht noch sehen sie Kontrollwechselklauseln vor.

Revision
Die Revision ist ein integrierter Bestandteil der Corporate Governance. Die externe Revisionsstelle arbeitet – unter Wahrung ihrer Unabhängigkeit – eng mit der Internen Revision zusammen. Der Prüfungsausschuss und in letzter Instanz der Verwaltungsrat überwachen die Revisionstätigkeit.
Für das Geschäftsjahr 2011 wurde KPMG AG von den zuständigen Organen als externe Revisionsstelle sowohl der Genossenschaft als auch der Holding AG resp. aller konsolidierten Tochtergesellschaften wiedergewählt. Die Amtsdauer der externen Revisionsstelle beträgt ein Jahr, ihre Leistung wird jährlich beurteilt. Der leitende Revisor nimmt insbesondere bei der Besprechung des Prüfungsplans der internen und externen Revision im Prüfungsausschuss des Verwaltungsrats sowie bei der Behandlung der Revisionsstellenberichte zum Jahresabschluss an den Sitzungen des Verwaltungsrats teil. Die Summe des im Berichtsjahr in Rechnung gestellten Revisionshonorars beträgt 545'400 CHF. Für revisionsnahe Aufträge wurden zusätzlich 90'439 CHF und für Beratungen 298'025 CHF in Rechnung gestellt. KPMG AG führte im Berichtsjahr keine Mandate für die Unterstützung der Internen Revision aus. Die Einhaltung der entsprechenden Unabhängigkeitsanforderungen wird laufend sichergestellt.
Um die Unabhängigkeit von der Geschäftsleitung zu gewährleisten, ist der Leiter der Internen Revision direkt dem Präsidenten des Verwaltungsrats der Holding AG unterstellt. Die Interne Revision führt Prüfungen in der ganzen Gruppe durch. Sie unterstützt den Verwaltungsrat in seiner Governance-Verantwortung, indem sie eine unabhängige Beurteilung der Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme und der Einhaltung statutarischer, rechtlicher und regulatorischer Vorschriften vornimmt. Alle Berichte werden dem CEO, den Mitgliedern der Geschäftsleitung, die für den jeweiligen Geschäftsleitungsbereich zuständig sind, und anderen Verantwortlichen des Managements zur Verfügung gestellt. Der Präsident des Verwaltungsrats und der Prüfungsausschuss werden zudem regelmässig über wesentliche Revisionsergebnisse informiert. Die Arbeitseffizienz der Internen Revision wird durch die Koordination der Revisionsarbeiten und durch eine enge Zusammenarbeit mit der externen Revisionsstelle erhöht.

Informationspolitik
Die Gruppe Mobiliar informiert Delegierte, Verwaltungsräte, Mitarbeitende, Medien und die Öffentlichkeit jährlich im Rahmen des Geschäftsberichts und der Bilanzmedienkonferenz sowie mittels Medienmitteilungen und per Internet über das Jahresergebnis und den Geschäftsverlauf. Im dritten Quartal werden die Medien über das Halbjahresergebnis orientiert. Für die Mitglieder des Verwaltungsrats der Genossenschaft sowie die Delegierten werden darüber hinaus zum ersten Quartal, zum Halbjahresergebnis sowie zum Verlauf der ersten drei Quartale des Jahres adäquate Berichte erstellt. Kontakte zu den Delegierten werden – nebst der jährlich stattfindenden Delegiertenversammlung – im Herbst anlässlich von regionalen Informationsveranstaltungen gepflegt. Bei dieser Gelegenheit werden die Delegierten jeweils mündlich über das Halbjahresergebnis sowie über aktuelle Themen der Versicherungswirtschaft und der Gruppe Mobiliar informiert.

Vergütungen
Das Vergütungssystem der Mobiliar ist einfach und nachvollziehbar gestaltet und trägt der genossenschaftlich geprägten Wertehaltung des Unternehmens Rechnung. Die Vergütungen sollen angemessen, verhältnismässig und konkurrenzfähig sein.
Die Mobiliar ist als nicht börsenkotiertes Unternehmen nicht an die Transparenzvorschriften gemäss den Bestimmungen des Obligationenrechts zur Transparenz betreffend Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung vom 7. Oktober 2005 (in Kraft seit 1. Januar 2007) gebunden. Sie ist zudem von der Umsetzung des am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen FINMA-Rundschreibens «Mindeststandards für Vergütungssysteme bei Finanzinstituten» wegen Nichterreichens des massgebenden Schwellenwerts befreit.
Die nachfolgenden Ausführungen werden anlässlich der Generalversammlung der Holding AG im Rahmen der Behandlung der Jahresrechnung resp. der Konzernrechnung erläutert und ergänzt. Bei dieser Gelegenheit erfolgt gegenüber dem Verwaltungsrat der Genossenschaft, welcher die Aktionärsrechte der Genossenschaft vertritt, eine weitergehende Offenlegung in Anlehnung an die Bestimmungen des FINMA-Rundschreibens «Mindeststandards für Vergütungssysteme bei Finanzinstituten».
Die FINMA empfahl den von der Umsetzung befreiten Unternehmen die Beachtung der Mindeststandards als «Best-Practice-Regeln». Der Verwaltungsrat hat das Vergütungssystem der Funktionsstufen 1 bis 4 (CEO, Mitglieder der Geschäftsleitung und Mitglieder der Direktion) überprüft und dabei die Bestimmungen des FINMA-Rundschreibens einbezogen. Er ist zum Schluss gekommen, dass das bisherige Vergütungssystem bereits darauf ausgerichtet war, falsche Anreize zu vermeiden, weshalb nur marginale Anpassungen, mit Wirkung ab Geschäftsjahr 2011, vorgenommen wurden. Das Vergütungssystem für die Funktionsstufen 1 bis 4 wurde jedoch mit einer Komponente «Gratifikation» ergänzt, welche den nachhaltigen Erfolg und die Entwicklung sowie die Positionierung der Gruppe Mobiliar berücksichtigt. Über die Ausrichtung dieser Vergütungskomponente entscheidet der Verwaltungsrat erstmals nach Ablauf einer Beobachtungsperiode von vier Jahren. Auf Antrag des Verwaltungsrats haben die Stiftungsräte der Vorsorgeeinrichtungen die Reglemente dahingehend geändert, dass Mitglieder des Verwaltungsrats angeschlossener Unternehmen, die unmittelbar vor ihrer Berufung in den Verwaltungsrat eine operative Funktion in einem dieser Unternehmen ausgeübt haben, während ihrer Tätigkeit als Verwaltungsrat grundsätzlich – aber mit dem neuen Gehalt – versichert bleiben. Schliesslich hat der Verwaltungsrat der Holding AG seine Vergütungen überprüft und diejenigen des Präsidenten angepasst (siehe dazu Seite 106).
Das gesamte Entschädigungssystem ist so ausgestaltet, dass sachlich nicht begründete Vorteilszuweisungen und falsche Anreize nach Möglichkeit vermieden werden. Es werden weder sogenannte Sign-on Entschädigungen noch goldene Fallschirme oder Abgangsentschädigungen gewährt. Die Delegiertenversammlung und der Verwaltungsrat der Genossenschaft sowie der Verwaltungsrat der Holding AG legen die Vergütungen ihrer Mitglieder selber fest.

Vergütungen Mitglieder der Delegiertenversammlung der Genossenschaft
Die Vergütungen an die Delegierten bestehen aus einer festen Entschädigung und einer pauschalen Spesenvergütung in bar. 2011 betrugen die festen Entschädigungen und Pauschalspesenvergütungen für die amtierenden Delegierten gesamthaft 261'000 CHF.

Vergütungen Verwaltungsrat der Genossenschaft
Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Genossenschaft, die gleichzeitig ein Verwaltungsratsmandat der Holding AG wahrnehmen, werden je Mandat separat entschädigt. Die Entschädigung an die Verwaltungsräte der Genossenschaft besteht aus einer fixen Vergütung in bar. Die Sitzungsteilnahme wird mit je 1000 CHF vergütet. Im Geschäftsjahr zurücktretende oder neu gewählte Mitglieder erhalten die Vergütungen pro rata temporis.
2011 wurden die folgenden festen Entschädigungen ausgerichtet: – Verwaltungsrat gesamthaft, inkl. Präsidenten (pro rata temporis): 615'000 CHF. – Höchste Entschädigungen: Albert Lauper, Präsident bis 26. Mai 2011 und Urs Berger, Präsident ab 26. Mai 2011 je (pro rata temporis): 20'000 CHF.

Vergütungen Verwaltungsrat der Holding AG
Die für den Verwaltungsrat massgebenden Vergütungsgrundsätze und die einzelnen Vergütungskomponenten sind in einem vom Verwaltungsrat erlassenen Vergütungsreglement umschrieben. In den Vergütungen für die Verwaltungsratsmandate der Holding AG sind diejenigen für die Verwaltungsratsmandate in den Gruppengesellschaften eingeschlossen. Die Entschädigungen des Vizepräsidenten und der Mitglieder des Verwaltungsrats setzen sich zusammen aus einer festen Basisvergütung und einer Zulage für den Vizepräsidenten resp. für den Vorsitz und die Mitgliedschaft in einem ständigen Ausschuss des Verwaltungsrats der Holding AG. Sitzungsgelder für die Teilnahme an Sitzungen der ständigen Ausschüsse entfallen. Für die Teilnahme an Sitzungen des Gesamt-Verwaltungsrats wird pro Sitzungstag ein Taggeld von 1000 CHF ausgerichtet. Diese Regelungen galten bis Mitte 2011 ebenfalls für den Präsidenten des Verwaltungsrats. Seit Juni 2011 erhält der Präsident jährlich eine feste Vergütung (Jahrespauschale), die insbesondere die Einsitznahme in ständige Verwaltungsratsausschüsse, das Sitzungsgeld für die Teilnahme an Sitzungen sowie die Entschädigung für Stiftungsratsmandate in Vorsorgeeinrichtungen der Mobiliar einschliesst. Die Auszahlung erfolgt in bar und abzüglich der Arbeitnehmerbeiträge für die AHV/IV/EO, ALV sowie abzüglich der reglementarischen Arbeitnehmerbeiträge an die Pensionskassen der Gruppe Mobiliar. Unverändert wird dem Präsidenten ein jährlicher Unkostenersatz ausgerichtet. Der Ersatz der Reisespesen und weiteren effektiven Spesen aller Mitglieder des Verwaltungsrats erfolgt gemäss Vergütungsreglement. Bonifikationen werden keine ausgerichtet. Im Geschäftsjahr zurücktretende oder neu gewählte Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten die Vergütungen pro rata temporis. 2011 wurden die folgenden festen Entschädigungen (Basisvergütungen und Zulagen resp. Pauschalvergütung) ausgerichtet: – Verwaltungsrat gesamthaft, inkl. Präsidenten (pro rata temporis): 1'011'667 CHF. – Höchste Entschädigung (Pauschalvergütung brutto, pro rata temporis): Urs Berger, Präsident ab 26. Mai 2011: 291'667 CHF.

Vergütungen CEO und Mitglieder der Geschäftsleitung
Die Vergütungen für den CEO und die Mitglieder der Geschäftsleitung der Gruppe Mobiliar sind in einem vom Verwaltungsrat der Holding AG erlassenen Reglement festgelegt. Sie setzen sich zusammen aus einem festen, auf der individuellen Einstufung basierenden Fixlohn und einer erfolgsabhängigen variablen Vergütung (Bonus) in bar. Beide Komponenten zusammen dürfen den festgelegten maximalen Bezug nicht übersteigen. Die maximal mögliche variable Vergütung wird jährlich individuell festgelegt, beträgt aber höchstens 100% (CEO) bzw. 50% (Mitglieder der Geschäftsleitung) des vereinbarten Fixlohns. Der effektiv zur Auszahlung gelangende Bonus richtet sich nach dem Erreichungsgrad folgender, konkretisierter Zielkategorien und Messbereiche: a) Operatives Gesamtergebnis nach Kapitalkosten (Wertschöpfung gemäss Economic-Value-Added-Konzept) und Quantitative Unternehmensziele (wie Geschäftsentwicklung relativ zum Markt); b) Quantitative und qualitative Ziele Stufe Geschäftsleitungsbereich sowie quantitative und qualitative persönliche Ziele.
Die Gewichtung der Zielkategorie a) ist beim CEO höher als bei den Mitgliedern der Geschäftsleitung. Umgekehrt wird die Zielkategorie b) bei den Mitgliedern der Geschäftsleitung höher gewichtet als beim CEO. Mit dieser unterschiedlichen Gewichtung soll, ausgehend von der Beeinflussbarkeit des Ergebnisses, für jede Zielgruppe (Funktionsstufe) ein deutlicher Schwerpunkt gesetzt werden. Der CEO und die Mitglieder der Geschäftsleitung sind in der Pensionskasse der Mitarbeitenden und in der Zusatz-Pensionskasse der Gruppe Mobiliar versichert. Über die reglementarischen Arbeitgeberbeiträge hinausgehende Einlagen sind nicht vorgesehen und gelten als Entschädigungen, die dem Verwaltungsrat ausdrücklich zu beantragen sind. Für den Spesenersatz und die Spesenpauschale gilt das Spesenreglement der Gruppe Mobiliar und das Zusatz-Spesenreglement für die Kadermitarbeitenden der Funktionsstufen 1 bis 4, welches von der Steuerverwaltung des Kantons Bern genehmigt wurde.
2011 wurden den Mitglieder der Geschäftsleitung, inkl. die beiden CEO pro rata temporis, gesamthaft die folgenden festen Entschädigungen (Fixlöhne) und variablen Vergütungen (Boni) ausgerichtet: 5'722'000 CHF.

Weitere Angaben
Als weitere Arbeitgeberleistungen gelten die Mitarbeiterrabatte auf Versicherungen und Hypotheken/Darlehen, Dienstaltersgeschenke und die Einlage in Mobi-Fonds gemäss der entsprechenden Reglemente. Empfänger dieser Leistungen sind alle Angestellten der Gruppe Mobiliar.
Entschädigungen an ehemalige Organmitglieder oder Organmitgliedern nahe stehende Personen wurden keine ausgerichtet. Hingegen wurden Organmitgliedern Hypothekardarlehen zu übli-chen Konditionen gewährt, teilweise mit dem in der Gruppe Mobiliar für alle Mitarbeitenden geltenden Personalrabatt.