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Hausratversicherung: Fragen und Antworten

  • Ist mein Hund versichert, wenn er bei einem Wohnungsbrand verletzt wird oder umkommt?
    Ja. In der Hausratversicherung sind Haustiere und alle beweglichen Sachen, die dem privaten Gebrauch dienen, versichert.

  • Mein Auto wurde aufgebrochen. Kamera und Bargeld sind weg. Bezahlt die Versicherung den Schaden?
    Die Fotokamera ist versichert, sofern Sie in Ihrer Hausratversicherung die Zusatzdeckung «einfacher Diebstahl auswärts» eingeschlossen haben. Bargeld ist bei einem einfachen Diebstahl allerdings nicht versicherbar.

  • Ich habe eine wertvolle Briefmarkensammlung. Gibt es eine Möglichkeit, diese Sammlung zu versichern?
    Ja. Solche Sammlungen sind Teil des Hausrats und sind deshalb grundsätzlich wie dieser zu versichern. Der Wert der Sammlung wird dabei zu der Versicherungssumme des Hausrats dazu gezählt.

  • Ich habe ein Gartenhäuschen und bewahre dort meine Gartenmöbel auf. Muss ich für diese Möbel eine spezielle Versicherung abschliessen?
    Sofern sich das Gartenhäuschen an Ihrem ständigen Wohnsitz befindet, ist es mitsamt darin gelagerten Möbeln und Gegenständen über die Grunddeckung der Hausratversicherung versichert. Befindet es sich aber an einem anderen Ort, müssen Sie dafür eine separate Versicherung abschliessen.

  • Ich habe kürzlich einen neuen Fernseher mit DVD-Player gekauft. Muss ich dies nun sofort meiner Versicherung melden? Und was wären die Folgen, wenn ich es nicht täte?
    Die Versicherungssumme Ihres Hausrats sollte immer seinem tatsächlichen Wert entsprechen. Es ist deshalb wichtig, dass Sie solche grösseren Anschaffungen Ihrer Versicherung melden, damit die Summe entsprechend angepasst werden kann. Wird dies nicht getan, riskieren Sie eine Unterversicherung und müssen im Falle eines Schadens mit der Kürzung der Leistungen der Versicherungsgesellschaft rechnen. Denken Sie also daran die Versicherungssumme regelmässig mit Ihrem Versicherungsberater zu überprüfen.

  • Vor kurzem hat es bei mir zu Hause gebrannt. Bei der Bekämpfung des Feuers sind einige Möbel durch Löschwasser beschädigt worden. Sind diese Schäden ebenfalls versichert?
    Ja, denn es handelt sich hier um Folgeschäden, die im Zusammenhang mit dem Feuer entstanden sind. Wenn Sie gegen Feuer versichert sind, dann sind auch die Folgeschäden abgedeckt. Dieses Prinzip gilt auch bei den anderen versicherbaren Risiken wie Wasser, Einbruch etc.
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Quelle: http://www.mobi.ch