Privatpersonen
Unternehmen
Die drei Säulen versichern die Bevölkerung unterschiedlich. Die erste Säule mit AHV/IV und EL deckt für die ganze Bevölkerung das Existenzminimum ab.
In der beruflichen Vorsorge – der zweiten Säule (BVG/UVG) – sind dagegen nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer obligatorisch versichert. Viele kommen dabei nicht über den gesetzlich vorgeschriebenen Minimalbetrag hinaus.
Die dritte Säule – die private Vorsorge – ist nicht obligatorisch. Sie ergänzt die erste und zweite Säule nach den individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten. Es werden zwei Arten von Selbstvorsorge unterschieden: Die freie und die gebundene Vorsorge (Säulen 3b und 3a). Letztere ist steuerlich begünstigt. Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende können ihre Beiträge an die gebundene Vorsorge bei den direkten Steuern in einem bestimmten Umfang von ihrem Einkommen abziehen.
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Abkürzungen:
| AHV | Alters- und Hinterlassenenversicherung | |
| IV | Invalidenversicherung | |
| EL | Ergänzungsleistung | |
| BVG | Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge | |
| UVG | Bundesgesetz über die obligatorische Unfallversicherung |