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Wie funktioniert das schweizerische Vorsorgesystem?

1972 in einer Volksabstimmung angenommen, bildet heute das so genannte Dreisäulen-Konzept die Grundlage des schweizerischen Vorsorgesystems. Die drei Säulen der staatlichen, beruflichen und privaten Vorsorge ergänzen sich im Idealfall so, dass bei Erwerbsunfähigkeit und im Alter der gewohnte Lebensstandard gesichert ist.

Die drei Säulen versichern die Bevölkerung unterschiedlich. Die erste Säule mit AHV/IV und EL deckt für die ganze Bevölkerung das Existenzminimum ab.


In der beruflichen Vorsorge – der zweiten Säule (BVG/UVG) – sind dagegen nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer obligatorisch versichert. Viele kommen dabei nicht über den gesetzlich vorgeschriebenen Minimalbetrag hinaus.


Die dritte Säule – die private Vorsorge – ist nicht obligatorisch. Sie ergänzt die erste und zweite Säule nach den individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten. Es werden zwei Arten von Selbstvorsorge unterschieden: Die freie und die gebundene Vorsorge (Säulen 3b und 3a). Letztere ist steuerlich begünstigt. Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende können ihre Beiträge an die gebundene Vorsorge bei den direkten Steuern in einem bestimmten Umfang von ihrem Einkommen abziehen.


Bewegen Sie die Maus auf die rote Schrift in der Grafik, um mehr zu erfahren.


Abkürzungen:

AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung
IV Invalidenversicherung
EL Ergänzungsleistung
BVG Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge
UVG Bundesgesetz über die obligatorische Unfallversicherung
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Quelle: http://www.mobi.ch