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Vorsicht: ungebetene Gäste

«Bei mir gibts doch nichts zu holen!» Das denken viele, so auch Reto Wey, bis er eines Abends diese Situation vorfindet: Das Küchenfenster eingeschlagen, die Schränke durchwühlt, Fernseher und Laptop weg und die Akten wild verstreut auf dem Fussboden. Kein Zweifel: Bei ihm wurde eingebrochen.

In den Wintermonaten machen sich Einbrecher vermehrt in den Abendstunden zwischen 17:00 und 21:00 Uhr ans Werk. Sie nützen Dämmerungsbeginn und Abwesenheit der Hausbewohner, um unbemerkt in Wohnungen und Häuser zu gelangen.

Oft reichen bereits einfache Vorsichtsmassnahmen, um das Einbruchrisiko entscheidend zu verringern: Verschliessen Sie Fenster und Türen immer sorgfältig, bevor Sie Haus oder Wohnung verlassen. Verstecken Sie Ihre Wohnungsschlüssel nie unter Türvorleger, im Milchkasten oder Blumentopf – diese vermeintlich sicheren Schlüsselverstecke kennen auch Einbrecher.

Verwahren Sie Wertsachen und wichtige Dokumente in einem Tresor oder im Kundenschliessfach bei Ihrer Bank. Bedenken Sie, dass unbeleuchtete Häuser und Wohnungen Diebe anlocken.

Mit Zeitschaltuhren lassen sich Lichtquellen automatisch ein- und ausschalten. Wirksamer Schutz vor Einbrechern bieten auch aufmerksame Nachbarn. Pflegen Sie den Kontakt untereinander und informieren Sie sich gegenseitig, um in Notfällen rasch zu reagieren.

Eine Hausratversicherung schützt Sie vor den finanziellen Konsequenzen eines Einbruch Werden wertvolle Gegenstände gestohlen, sind Sie zu einem Nachweis verpflichtet, etwa durch einen Kaufbeleg – verwahren Sie deshalb die Belege nie beim Wertgegenstand selber!

Übrigens: Meist ist auch Bargeld bis zu CHF 5'000 mitversichert – so auch bei der Hausratversicherung der Mobiliar. Informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer über die Leistungen im Schadenfall.
Nach einem Einbruch
Nach einem Einbruch
Licht schützt
Licht schützt!
Kaufbelege nie beim Wertgegenstand aufbewahren!
Kaufbelege nie beim Wertgegenstand aufbewahren!
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Quelle: http://www.mobi.ch