Kopfzeile

Metanavigation

Suche

Die persönlichste Versicherung der SchweizGeneralagentur wählenDie persönlichste Versicherung der Schweiz

Logo

  • Schrift verkleinern
  • Schrift vergrössern
  • Seite drucken

Schäden durch gefrorene Wasserleitungen vermeiden

Frost lässt Seen und Bäche gefrieren, aber auch Wasser in Leitungen unbeheizter Gebäudeteile. Teure Schäden sind meist die Folge. Das Rezept dagegen: Nicht benutzte Räume und Gebäude regelmässig überwachen, Heizung kontrollieren, Leitungen fachmännisch entleeren lassen – und den Haupthahn schliessen!

Wenn während Kälteperioden in unbenutzten Räumen (Ferienwohnungen, Keller, Lagerräume) die Temperatur unter dem Gefrierpunkt liegt, besteht Gefahr: Das Leitungsnetz kann einfrieren, je nach Isolation kann dies bereits nach zwei Tagen der Fall sein. Eis nimmt ein grösseres Volumen ein als Wasser – und entwickelt ungeheure Kraft. So zersprengte in einem Fall das Eis ein Reduzierventil, welches auf 70 bar Druck geprüft war – das ist rund 15 mal höher als der Druck in hauseigenen Wasserleitungen!


Folgen erst beim Auftauen sichtbar

Frostschäden werden oft erst beim Einsetzen wärmerer Temperaturen sichtbar oder nach dem Einschalten der Heizung. Solange das Wasser gefroren ist, fliesst es nicht aus. Trotzdem kann die Leitung bereits geborsten sein: im Keller, im Badezimmer, in einer Wand unter dem Putz.


Wenn das Eis schmilzt, tritt das Wasser durch das Leck aus – zum Teil während Wochen. Dann sind riesige Schäden programmiert, Umtriebe, Frust und Sorgen. Schadensummen von mehreren 10’000 Franken sind leider keine Seltenheit.  


Leitungen gefroren? Unbedingt Fachmann beiziehen!

Wenn die Leitung bereits eingefroren ist, gilt Eines: Nie selber auftauen – schon gar nicht mit Lötlampen! Denn wenn die Leitung plötzlich frei wird, führt heraus fliessendes Wasser unweigerlich zu weiteren Schäden. Zudem besteht beim Hantieren mit Lötlampen Brandgefahr.


Die richtige Reaktion: Hauptwasserhahn schliessen und den Sanitärinstallateur rufen. Der Schaden wird so wenigstens nicht noch grösser. («Damits wenn möglich keine Wasserschäden gibt!» Merkblatt für Gebäudeeigentümer und Mieter (PDF, 81 KB))


Schön: Eisbildung in der Natur
Schön: Eisbildung in der Natur
   
Unschön: Eis im Badezimmer
Unschön: Eis im Badezimmer


Achtung Frostgefahr!

Temperaturen unter Null lassen Wasserleitungen einfrieren – auch innerhalb von Gebäuden. Zudem kann Heizöl in Rohren und Tanks eindicken; die Heizung fällt aus. Nach Stromausfall besteht das Risiko, dass der Brenner der Ölheizung nicht mehr anspringt. Deshalb:

  • Nicht benutzte Räume und Gebäude (z.B. Ferienwohnungen) regelmässig kontrollieren, Heizung überwachen, Wasserleitungen vom Fachmann entleeren lassen – und den Hauptwasserhahn schliessen
  • Kontrollieren, ob Öl für den Winter reicht
  • Vor dem ersten Frost alle Aussenleitungen entleeren (Gartenhahn, Brunnen usw.);  besondere Gefahr besteht bei tiefen Temperaturen, bevor Schnee fällt: Schnee isoliert gegen Kälte.


Wenn Sie Massnahmen zur Vermeidung von Frostschäden unterlassen, müssen Sie im Schadenfall mit Leistungskürzungen der Versicherung rechnen!

YouTube Facebook RSS Icon
Quelle: http://www.mobi.ch