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Wenn während Kälteperioden in unbenutzten Räumen (Ferienwohnungen, Keller, Lagerräume) die Temperatur unter dem Gefrierpunkt liegt, besteht Gefahr: Das Leitungsnetz kann einfrieren, je nach Isolation kann dies bereits nach zwei Tagen der Fall sein. Eis nimmt ein grösseres Volumen ein als Wasser – und entwickelt ungeheure Kraft. So zersprengte in einem Fall das Eis ein Reduzierventil, welches auf 70 bar Druck geprüft war – das ist rund 15 mal höher als der Druck in hauseigenen Wasserleitungen!
Frostschäden werden oft erst beim Einsetzen wärmerer Temperaturen sichtbar oder nach dem Einschalten der Heizung. Solange das Wasser gefroren ist, fliesst es nicht aus. Trotzdem kann die Leitung bereits geborsten sein: im Keller, im Badezimmer, in einer Wand unter dem Putz.
Wenn das Eis schmilzt, tritt das Wasser durch das Leck aus – zum Teil während Wochen. Dann sind riesige Schäden programmiert, Umtriebe, Frust und Sorgen. Schadensummen von mehreren 10’000 Franken sind leider keine Seltenheit.
Wenn die Leitung bereits eingefroren ist, gilt Eines: Nie selber auftauen – schon gar nicht mit Lötlampen! Denn wenn die Leitung plötzlich frei wird, führt heraus fliessendes Wasser unweigerlich zu weiteren Schäden. Zudem besteht beim Hantieren mit Lötlampen Brandgefahr.
Die richtige Reaktion: Hauptwasserhahn schliessen und den Sanitärinstallateur rufen. Der Schaden wird so wenigstens nicht noch grösser. («Damits wenn möglich keine Wasserschäden gibt!» Merkblatt für Gebäudeeigentümer und Mieter (PDF, 81 KB))
![]() Schön: Eisbildung in der Natur
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![]() Unschön: Eis im Badezimmer
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Achtung Frostgefahr!
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