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Grundsätzlich haften Sie als Mieterin oder Mieter für Schäden, die von Ihnen selbst, Ihren Mitbewohnern, Angestellten, Gästen oder Haustieren während der Mietdauer verursacht worden sind. Für Schäden, die durch normale Abnützung entstehen, muss der Vermieter selbst aufkommen.
Es empfiehlt sich, mit der Hausverwaltung frühzeitig über Schäden an der Wohnung und deren Behebung zu sprechen. Auch die Haftpflichtversicherung sollte informiert werden. Gibt es einen grösseren Schadenfall oder fordert die Verwaltung Schadenersatz, so sind Sie sogar verpflichtet, dies Ihrer Versicherung zu melden.
Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach der durchschnittlichen Lebensdauer der beschädigten Sache. So ist zum Beispiel die normale Lebensdauer von Linoleum zwanzig Jahre. Muss er wegen einer Beschädigung bereits nach zehn Jahren erneuert werden, bezahlt der Mieter höchstens noch 50 Prozent des Neuwerts.
Wenn die Reparatur kleiner Schäden, die niemanden wirklich beeinträchtigen, unverhältnismässig teuer ist, müssen Sie nur einen Teil bezahlen. Beispiel: Wegen eines kleinen Brandlochs im Spannteppich muss nicht der ganze Teppich auf Kosten des Mieters ersetzt werden. Mit einer kleinen Reparatur der betreffenden Stelle kann der Schaden zufriedenstellend behoben werden.
Beheben Sie grössere Schäden nicht selbst. Geben Sie auch keine Reparaturaufträge direkt, sondern überlassen Sie dies der Verwaltung. Sie verlieren sonst den Anspruch auf Vergütung jenes Teils der Arbeit, der auf die Altersentwertung zurückzuführen ist. Ausserdem besteht die Gefahr, dass die Arbeiten nicht fachgerecht oder unpassend ausgeführt werden. Akzeptiert der Vermieter die Reparaturen nicht, entstehen für Sie doppelte Kosten.
Bei Mietbeginn müssen alle kleinen Arbeiten bereits ausgeführt sein. Kontaktieren Sie bei grösseren Reparaturen auf Ihre Kosten früh genug die Verwaltung, damit die Arbeiten vor Einzug der Nachmieterin oder des Nachmieters stattfinden können. Verzögert sich deren kompletten Einzug, so können Sie für Mietzinsausfall und weitere Umtriebe zur Verantwortung gezogen werden.