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Sicher Rad fahren

Hunderttausende benützen das Velo für den Schul- oder Arbeitsweg, für Freizeit und Sport. Schülerinnen, Lehrkräfte, Arbeiter, Direktoren und Bundesräte sind mit dem Fahrrad unterwegs. Das Wichtigste beim Radfahren ist, Gefahren vorauszusehen und das richtige Verhalten in allen Situationen zu kennen.

Sicher Rad fahren

Anfahren – einordnen

Aus Garage- oder Hofeinfahrten, Parkplätzen usw. darf nicht hinausgefahren werden, ohne vorher am Fahrbahnrand zu prüfen, ob ein gefahrloses Einreihen in den Verkehr möglich ist.

Überholen – Ausweichen

Beim Überholen eines langsameren Fahrzeugs und beim Vorbeifahren an Hindernissen am rechten Strassenrand (Baustellen, parkierte Autos) ist mit einem «Blick zurück» festzustellen, ob ein Ausweichen gegen die Strassenmitte möglich ist, ohne durch nachfolgende Fahrzeuge gefährdet zu werden. Danach ist das Ausweichen oder Überholen mit einem Handzeichen anzuzeigen.

Bei parkierten Autos ist darauf zu achten, ob Personen im Wagen sitzen.


Sollte dies der Fall sein, ist nach Möglichkeit ein grösserer seitlicher Abstand einzuhalten, weil plötzlich die Autotür auf der Fahrbahnseite geöffnet werden könnte.


Nebeneinander und hintereinander fahren

Die Führer von Fahrrädern (und Motorfahrrädern) dürfen nicht neben anderen Fahrrädern oder Motorfahrrädern fahren. Sofern der übrige Verkehr nicht behindert wird, ist das Nebeneinanderfahren zu zweit jedoch in folgenden Situationen gestattet:

  • in geschlossenem Verband von mehr als zehn Fahrrädern oder Motorfahrrädern,
  • bei dichtem Fahrrad- oder Motorfahrradverkehr,
  • auf Radwegen und auf signalisierten Rad-Wanderwegen auf Nebenstrassen
  • sowie in Begegnungszonen (seit 1.3.2006).


Beim Hintereinanderfahren sollte nicht zu nahe zum Vordermann aufgeschlossen werden. Wenn dieser überraschend bremst oder ausweicht, bleibt nicht genügend Zeit richtig zu reagieren, und ein Sturz lässt sich oft nicht mehr vermeiden.


Sich durch Mofas oder andere Fahrzeuge stossen oder ziehen zu lassen, ist gefährlich und deshalb verboten. Weil beide Fahrzeuge dabei seitlich versetzt fahren, versperren sie einen Teil der Fahrbahn. Zudem besteht bei einem Ausweich- oder Bremsmanöver für beide erhöhte Sturzgefahr, da sie sich gegenseitig behindern.


Vorbeifahren

Radfahrende dürfen rechts neben einer Motorfahrzeugkolonne vorbeifahren, sofern genügend Platz vorhanden ist. Dabei sollten sie stets im Blickfeld der Autolenker – insbesondere der Lastwagenlenker – bleiben. Wenn damit zu rechnen ist, dass ein Fahrzeug rechts abbiegen wird, sollte nicht rechts vorbeigefahren werden. Es besteht die Gefahr, dass der Autolenker den Fahrradfahrer übersieht und ihm den Weg abschneidet.


Sichtfeld
Rückspiegel


Wer sich im toten Winkel eines Fahrzeugs befindet, kann nicht gesehen werden und gefährdet sich selbst. Bei Rotlicht, Stoppstrassen usw. ist hinter – nicht neben – einem stehenden Lastwagen anzuhalten.


Vortritt beachten

Velofahrende sind gegenüber motorisierten Verkehrsteilnehmenden im Nachteil. Ihr Gleichgewicht ist labil, die Geschwindigkeit oft niedriger als diejenige der anderen Fahrzeuge, und vor allem schützt sie bei einem Sturz oder einer Kollision keine Karosserie und keine Knautschzone. Daher sollten gerade Radfahrende die Vortrittsregeln peinlich genau einhalten und eher einmal auf den ihnen zustehenden Vortritt verzichten, als sich der Gefahr einer Kollision mit einem Motorfahrzeug auszusetzen.


Insbesondere

  • ist bei jeder Stoppstrasse der vorgeschriebene Sicherheitshalt einzuschalten.
  • ist beim Signal «kein Vortritt» anderen Fahrzeugen der Vortritt zu gewähren und davon abzusehen, sich in den Verkehr «hineinzuzwängen».


Bremsen

Ständige Voraussicht reduziert die Gefahr von Notbremsungen. Vor Kurven ist die Geschwindigkeit rechtzeitig zu verringern, in Kurven sollte möglichst nicht gebremst werden. Bei Regen sind die Geschwindigkeit anzupassen und der Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen zu vergrössern. Bremswege sind bei Nässe um ein Vielfaches länger.


Bei nasser Fahrbahn sind Tramschienen, Fussgängerstreifen und Schachtdeckel (Dolendeckel) besonders rutschig. An diesen Stellen sollte möglichst nicht gebremst und es sollten keine kritischen Fahrmanöver ausgeführt werden.


Abbiegen

Vor jeder Richtungsänderung – auch beim Überholen – ist durch «Blick zurück» zu kontrollieren, ob nachfolgende Fahrzeuge das geplante Manöver gefahrlos zulassen. Die Absicht ist mit einem deutlichen Handzeichen bekannt zu geben.


Linksabbiegen: Fehler beim Linksabbiegen sind eine häufige Unfallursache. Daher gilt es, einige lebenswichtige Regeln einzuhalten.


ohne Fahrstreifen:

  • Blick zurück
  • deutliches Handzeichen geben
  • gegen Strassenmitte einspuren
  • Vortrittsrechte beachten
  • nochmals Blick zurück
  • abbiegen ohne «Kurvenschneiden»


auf Fahrstreifen:
Radfahrende dürfen auf Fahrstreifen zum Linksabbiegen vom Gebot des Rechtsfahrens abweichen. Durch das Einspuren gegen die Fahrstreifenmitte kann verhindert werden, dass sie durch ein Überholmanöver abgedrängt werden.

  • Blick zurück
  • deutliches Handzeichen geben
  • evtl. gegen die Fahrbahnmitte einspuren
  • Handzeichen einstellen
  • Vortrittsrecht beachten
  • abbiegen ohne «Kurvenschneiden»


Rechtsabbiegen: Es ist rechtzeitig ein klares Handzeichen zu geben. Bei Fussgängerstreifen auf der Strasse, in die eingebogen wird, ist Fussgängern der Vortritt zu gewähren.


Deutliches Handzeichen geben und Blick zurück – für Ihre eigene Sicherheit.


Im Kreisel


Verkehrskreisel

Bei der Annäherung an den Kreisel ist festzustellen, ob sich von links ein Fahrzeug nähert. In den Kreisel einfahren darf, wer kein von links kommendes Fahrzeug behindert. Wer sich bereits im Kreisel befindet, hat Vortritt. Es ist verboten und gefährlich, ohne anzuhalten unmittelbar vor oder neben sich schon im Kreisel befindlichen Fahrzeugen «einzufädeln».


Wenn die Einfahrt in den Kreisel frei ist, kann – wenn möglich ohne anzuhalten – in den Kreisel eingefahren werden. Die Einfahrt erfolgt ohne Zeichengebung, da keine Richtungsänderung vorgenommen wird.


Radfahrende können im Kreis vom Gebot des Rechtsfahrens abweichen, d. h., sie müssen nicht am rechten Fahrbahnrand fahren. In kleineren Kreiseln können dadurch Konflikte mit überholenden und den Kreis verlassenden Motorfahrzeugen vermieden werden.


Die Ausfahrt aus dem Kreisel erfolgt mit Zeichengebung, da dies eine Richtungsänderung darstellt. Bei der Zufahrt und insbesondere bei der Ausfahrt ist auf Fussgänger zu achten und diesen auf dem Streifen der Vortritt zu gewähren.


Mitfahren auf Fahrrädern

Es ist verboten, Personen auf dem Gepäckträger eines Velos mitzuführen. Personen ab 16 Jahren dürfen ein höchstens siebenjähriges Kind auf einem sicheren Kindersitz mitführen. Der Sitz muss namentlich die Beine des Kindes schützen und darf den Radfahrer nicht behindern (Beratung im Fachgeschäft).


Velotouren

Damit eine Radtour nicht zur Tortur wird, sondern zu einem lohnenden Erlebnis, sind folgende Tipps zu beachten:

  • Die geplante Route sollte im Voraus studiert werden; es lohnt sich, verkehrsarme Strassen ausfindig zu machen. Dabei können spezielle Velokarten wertvolle Dienste leisten. 
  • Es sind genügend Ruhepausen und geeignete Etappenziele einzuplanen – insbesondere, wenn Kinder dabei sind. 
  • Es ist auf eine zweckmässige Ausrüstung zu achten: geeignete Schuhe, leichte Kleidung zum Fahren, warme Kleider, Regenschutz, Zwischenverpflegung, Reparaturwerkzeug; Speichenreflektoren montieren. 
  • Mitgeführte Gegenstände sind in speziellen, dafür geeigneten Taschen oder im Rucksack zu transportieren.


Kluge Köpfe schützen sich!

Wer nicht auf den Kopf gefallen ist und kein Brett vor dem Kopf hat, sieht ein, dass dieser beim Velofahren eines besonderen Schutzes bedarf. Ein unglücklicher Sturz ohne Helm genügt, um schwere Kopfverletzungen und möglicherweise bleibende Schäden davonzutragen.


  • Der Velohelm muss gut sitzen, ohne zu drücken; er darf nicht wackeln. Die Vorderkante sollte nicht mehr als zwei Fingerbreit über der Nasenwurzel sein. Eine sorgfältige Anprobe ist Voraussetzung für das spätere Wohlbefinden. Die Tragriemen müssen gut angepasst und fest angezogen werden, insbesondere der vor dem Ohr liegende Teil und der Kinnriemen.
  • Bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen erhöht ein mit lichtreflektierendem Material versehener Helm die Chance, rechtzeitig gesehen zu werden.
  • Der Fahrradhelm sollte nur mit Wasser und Seife gereinigt werden. Lösungsmittel können die Kunststoffschale angreifen und beschädigen.
  • Wenn der Fahrradhelm einen starken Stoss oder Schlag erlitten hat, muss er ersetzt werden. Nur unbeschädigt kann er im Notfall seine volle Schutzwirkung entfalten.
  • Helme für Kinder gibt es in verschiedenen Ausführungen. Auch im Kindersitz mitgeführte Kinder sollten einen Helm tragen.
  • Fahrradhelme dürfen nicht zum Fahren motorisierter Zweiräder verwendet werden.
  • Beim Kauf eines Velohelms ist auf die Bezeichnung EN 1078 zu achten.


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(Quelle: Beratungsstelle für Unfallverhütung, Sicher Rad fahren, Ib8823/06.2005.7, Fotos: Marco Zanoni, Bern)


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Quelle: http://www.mobi.ch