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Anfahren – einordnenAus Garage- oder Hofeinfahrten, Parkplätzen usw. darf nicht hinausgefahren werden, ohne vorher am Fahrbahnrand zu prüfen, ob ein gefahrloses Einreihen in den Verkehr möglich ist.Überholen – AusweichenBeim Überholen eines langsameren Fahrzeugs und beim Vorbeifahren an Hindernissen am rechten Strassenrand (Baustellen, parkierte Autos) ist mit einem «Blick zurück» festzustellen, ob ein Ausweichen gegen die Strassenmitte möglich ist, ohne durch nachfolgende Fahrzeuge gefährdet zu werden. Danach ist das Ausweichen oder Überholen mit einem Handzeichen anzuzeigen.Bei parkierten Autos ist darauf zu achten, ob Personen im Wagen sitzen. |
Sollte dies der Fall sein, ist nach Möglichkeit ein grösserer seitlicher Abstand einzuhalten, weil plötzlich die Autotür auf der Fahrbahnseite geöffnet werden könnte.
Die Führer von Fahrrädern (und Motorfahrrädern) dürfen nicht neben anderen Fahrrädern oder Motorfahrrädern fahren. Sofern der übrige Verkehr nicht behindert wird, ist das Nebeneinanderfahren zu zweit jedoch in folgenden Situationen gestattet:
Beim Hintereinanderfahren sollte nicht zu nahe zum Vordermann aufgeschlossen werden. Wenn dieser überraschend bremst oder ausweicht, bleibt nicht genügend Zeit richtig zu reagieren, und ein Sturz lässt sich oft nicht mehr vermeiden.
Sich durch Mofas oder andere Fahrzeuge stossen oder ziehen zu lassen, ist gefährlich und deshalb verboten. Weil beide Fahrzeuge dabei seitlich versetzt fahren, versperren sie einen Teil der Fahrbahn. Zudem besteht bei einem Ausweich- oder Bremsmanöver für beide erhöhte Sturzgefahr, da sie sich gegenseitig behindern.
Radfahrende dürfen rechts neben einer Motorfahrzeugkolonne vorbeifahren, sofern genügend Platz vorhanden ist. Dabei sollten sie stets im Blickfeld der Autolenker – insbesondere der Lastwagenlenker – bleiben. Wenn damit zu rechnen ist, dass ein Fahrzeug rechts abbiegen wird, sollte nicht rechts vorbeigefahren werden. Es besteht die Gefahr, dass der Autolenker den Fahrradfahrer übersieht und ihm den Weg abschneidet.
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Velofahrende sind gegenüber motorisierten Verkehrsteilnehmenden im Nachteil. Ihr Gleichgewicht ist labil, die Geschwindigkeit oft niedriger als diejenige der anderen Fahrzeuge, und vor allem schützt sie bei einem Sturz oder einer Kollision keine Karosserie und keine Knautschzone. Daher sollten gerade Radfahrende die Vortrittsregeln peinlich genau einhalten und eher einmal auf den ihnen zustehenden Vortritt verzichten, als sich der Gefahr einer Kollision mit einem Motorfahrzeug auszusetzen.
Insbesondere
Ständige Voraussicht reduziert die Gefahr von Notbremsungen. Vor Kurven ist die Geschwindigkeit rechtzeitig zu verringern, in Kurven sollte möglichst nicht gebremst werden. Bei Regen sind die Geschwindigkeit anzupassen und der Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen zu vergrössern. Bremswege sind bei Nässe um ein Vielfaches länger.
Bei nasser Fahrbahn sind Tramschienen, Fussgängerstreifen und Schachtdeckel (Dolendeckel) besonders rutschig. An diesen Stellen sollte möglichst nicht gebremst und es sollten keine kritischen Fahrmanöver ausgeführt werden.
Vor jeder Richtungsänderung – auch beim Überholen – ist durch «Blick zurück» zu kontrollieren, ob nachfolgende Fahrzeuge das geplante Manöver gefahrlos zulassen. Die Absicht ist mit einem deutlichen Handzeichen bekannt zu geben.
Linksabbiegen: Fehler beim Linksabbiegen sind eine häufige Unfallursache. Daher gilt es, einige lebenswichtige Regeln einzuhalten.
ohne Fahrstreifen:
auf Fahrstreifen:
Radfahrende dürfen auf Fahrstreifen zum Linksabbiegen vom Gebot des Rechtsfahrens abweichen. Durch das Einspuren gegen die Fahrstreifenmitte kann verhindert werden, dass sie durch ein Überholmanöver abgedrängt werden.
Rechtsabbiegen: Es ist rechtzeitig ein klares Handzeichen zu geben. Bei Fussgängerstreifen auf der Strasse, in die eingebogen wird, ist Fussgängern der Vortritt zu gewähren.
Deutliches Handzeichen geben und Blick zurück – für Ihre eigene Sicherheit.

Bei der Annäherung an den Kreisel ist festzustellen, ob sich von links ein Fahrzeug nähert. In den Kreisel einfahren darf, wer kein von links kommendes Fahrzeug behindert. Wer sich bereits im Kreisel befindet, hat Vortritt. Es ist verboten und gefährlich, ohne anzuhalten unmittelbar vor oder neben sich schon im Kreisel befindlichen Fahrzeugen «einzufädeln».
Wenn die Einfahrt in den Kreisel frei ist, kann – wenn möglich ohne anzuhalten – in den Kreisel eingefahren werden. Die Einfahrt erfolgt ohne Zeichengebung, da keine Richtungsänderung vorgenommen wird.
Radfahrende können im Kreis vom Gebot des Rechtsfahrens abweichen, d. h., sie müssen nicht am rechten Fahrbahnrand fahren. In kleineren Kreiseln können dadurch Konflikte mit überholenden und den Kreis verlassenden Motorfahrzeugen vermieden werden.
Die Ausfahrt aus dem Kreisel erfolgt mit Zeichengebung, da dies eine Richtungsänderung darstellt. Bei der Zufahrt und insbesondere bei der Ausfahrt ist auf Fussgänger zu achten und diesen auf dem Streifen der Vortritt zu gewähren.
Es ist verboten, Personen auf dem Gepäckträger eines Velos mitzuführen. Personen ab 16 Jahren dürfen ein höchstens siebenjähriges Kind auf einem sicheren Kindersitz mitführen. Der Sitz muss namentlich die Beine des Kindes schützen und darf den Radfahrer nicht behindern (Beratung im Fachgeschäft).
Damit eine Radtour nicht zur Tortur wird, sondern zu einem lohnenden Erlebnis, sind folgende Tipps zu beachten:
Wer nicht auf den Kopf gefallen ist und kein Brett vor dem Kopf hat, sieht ein, dass dieser beim Velofahren eines besonderen Schutzes bedarf. Ein unglücklicher Sturz ohne Helm genügt, um schwere Kopfverletzungen und möglicherweise bleibende Schäden davonzutragen.
(Quelle: Beratungsstelle für Unfallverhütung, Sicher Rad fahren, Ib8823/06.2005.7, Fotos: Marco Zanoni, Bern)
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