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Mit einer Reiseversicherung werden Ihnen die Kosten erstattet, wenn Sie eine Reise nicht antreten oder vorzeitig abbrechen müssen. Dazu gehört die 24 h Personen-Assistance durch das Mobi24 Contact Center. Mit einem Anruf erhalten Sie dort rund um die Uhr schnelle Hilfe in Notsituationen. Eine Reiseversicherung können Sie für sich als Einzelperson oder gleich für mehrere Personen im gleichen Haushalt abschliessen.
Der Versicherungsschutz bei Unfall und Krankheit im Ausland ist abhängig von der Aufenthaltsdauer. Falls Sie Ihre Arbeit aufgeben, sind Sie für Nichtberufsunfälle über die obligatorische Unfallversicherung (UVG) des Arbeitgebers noch während dreissig Tagen nach der letzten Lohnzahlung versichert. Diesen Versicherungsschutz können Sie für maximal 180 Tage verlängern oder die Unfalldeckung bei der Krankenkasse einschliessen.
Je nach Reiseziel brauchen Sie von Ihrer Krankenkasse noch eine temporäre Zusatzdeckung für Auslandreisen. Klären Sie das bei Ihrer Krankenkasse ab.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer kontoführenden Ausgleichskasse (www.ahv.ch), wie Sie Beitragslücken auf Ihrem individuellen Konto vermeiden können. Bei längerer Abwesenheit ohne bestehendes Arbeitsverhältnis in der Schweiz müssen Sie Ihre Beiträge an die AHV selbst bezahlen.
Überprüfen Sie, ob in Ihrer Hausratversicherung der «Diebstahl auswärts» versichert ist. Denn damit sind Ihre persönlichen Sachen weltweit gegen einfachen Diebstahl versichert.
Bei der Mobiliar ist Ihr Hausrat 24 Monate lang auch im Ausland über Ihre Hausratversicherung versichert, zum Beispiel gegen Feuer- oder Wasserschäden. Schauen Sie sonst in Ihrem Versicherungsvertrag oder den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nach, für welchen Zeitraum und für welche Summe Sie versichert sind.