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Wenn Sie diese drei Phasen erfolgreich durchlaufen haben, sind Sie mit Sicherheit sicher unterwegs:

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Ein gutes Sehvermögen ist unerlässlich, um sicher unterwegs zu sein. Deshalb ist ein aktueller Sehtest Voraussetzung für die Einreichung eines Lernfahrausweis-Gesuchs. Machen Sie den Test entweder bei einem Augenarzt oder in einem Optikerfachgeschäft. Auf der Website des Optikerverbands finden Sie eine praktische Suchmaschine für Fachgeschäft: www.sov.ch

Was bei einem Unfall mit Verletzten zu tun ist, lernen Sie im Nothelferkurs: Hilfe holen, Verletzte richtig lagern, Unfallstelle sichern etc. Diesen Kurs müssen Sie absolviert haben, bevor Sie sich für die Theorieprüfung anmelden können. Der Kursbesuch darf nicht länger als sechs Jahre zurückliegen. Fahr- und andere Schulen sowie Vereine bieten diesen Kurs an.

Von den 50 Fragen müssen Sie 90 Prozent richtig ankreuzen. Es gibt verschiedene Methoden, um sich auf die Theorieprüfung vorzubereiten: mit dem Handbuch oder einer CD-Rom der Verkehrsregeln, mit «Bögelen», also dem Durchackern von Übungsfragebogen, oder Lernfahrkarten.

Den Lernfahrausweis bekommen Sie erst nach bestandener Theorieprüfung und Erreichen des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalters von 18 Jahren. Er ist nur für eine befristete Zeit gültig. Beim Antragsformular für den Lernfahrausweis gibt es kantonale Unterschiede. Informieren Sie sich direkt beim Strassenverkehrsamt oder bei Ihrem Fahrlehrer, wie Sie genau vorgehen müssen.

Am Kurs teilnehmen kann erst, wer den Lernfahrausweis besitzt. Der Kurs umfasst acht Stunden resp. vier Lektionen: Dort lernen Sie unter anderem Gefahren frühzeitig wahrzunehmen sowie Ihr Verhalten und das Ihres Fahrzeugs besser einzuschätzen.

Sobald Ihr Fahrlehrer oder Ihre Fahrlehrerin grünes Licht gibt, gehts ab zur Prüfung. Bei der praktischen Führerprüfung fährt ein Verkehrsexperte bei Ihnen im Auto mit. Er oder sie schaut, ob Sie Ihr Fahrzeug beherrschen, die Verkehrsregeln kennen und auch in schwierigen Situationen vorausschauend, rücksichtsvoll und korrekt reagieren.

Nach der bestanden, praktischen Prüfung erhalten Sie den Führerausweis für drei Jahre auf Probe. Wird Ihnen der Führerausweis entzogen, verlängert sich die Probezeit um ein Jahr. Die zweite Zuwiderhandlung, die einen Entzug nach sich zieht, führt zur Annullierung der Fahrberechtigung.

In den Weiterausbildungskursen lernen Sie, wie Sie heikle Situationen auf der Strasse verhindern können. Denn jugendliche Neulenkende sind im Strassenverkehr vor allem wegen Selbstüberschätzung und erhöhter Risikobereitschaft gefährdet. Wer die Weiterausbildung nicht innerhalb der drei Jahre absolviert, erhält keinen unbefristeten Führerausweis.

Was sind die besten Handlungsabläufe in kritischen Situationen, wie machen Sie sich die moderne Fahrzeugtechnik zu Nutze, welche fahrphysikalischen Grundlagen müssen Sie kennen? Fragen wie diese stehen im Zentrum der aufeinander aufbauenden, praxisorientierten Trainings.
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