- Bruchbude: Sie buchen übers Internet ein Ferienhaus in Südfrankreich. Das Gebäude ist baufällig - eine Ersatzunterkunft muss organisiert werden. Wer übernimmt die zusätzlichen Kosten?
- Gepäck weg: Sie warten am Flughafen vergeblich auf Ihren Koffer. Die Fluggesellschaft offeriert nur eine ungenügende Entschädigung.
- Opfer: Bei einem Spaziergang am Strand werden Sie überfallen und verletzt. Der Täter wird verurteilt, ist aber zahlungsunfähig.
In solchen und ähnlichen Fällen verhilft Ihnen die Reise-Rechtsschutzversicherung zu Ihrem Recht.