- Beinbruch: Zwei Wochen vor der Geschäftsreise verunfallt eine Mitarbeiterin. Das gebuchte Arrangement muss annulliert werden.
- Rückkehr: Die Frau Ihres Mitarbeiters wird krank. Er muss die Geschäftsreise abbrechen.
- Diebstahl: Während einer Geschäftsreise wird ins Eigenheim eines Mitarbeiters eingebrochen. Er muss zurück in die Schweiz, um vor Ort das Nötige erledigen zu können.
In Fällen wie diesen kommt die Annullationskosten-Versicherung zum Zug – auch dann, wenn die Reise bereits angetreten wurde.