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Kollektiv-Krankenversicherung

Als Arbeitgeber sind Sie gemäss OR dazu verpflichtet, bei Krankheit eines Mitarbeitenden für eine beschränkte Zeit den Lohn zu entrichten. Die Dauer der Lohnfortzahlung richtet sich nach Anzahl Dienstjahre. Bis zum Einsetzen von IV- und BVG-Leistungen entstehen für den Mitarbeitenden erhebliche Lücken. Eine Kollektiv-Krankenversicherung befreit den Arbeitgeber vom unkalkulierbaren finanziellen Risiko der Lohnfortzahlungspflicht im Krankheitsfall.

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Quelle: http://www.mobi.ch