Obligatorische Unfallversicherung
Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) legt die Versicherungsleistungen für alle Arbeitnehmenden fest. Das Gesetz regelt den Versicherungsschutz für Berufsunfälle, Nichtberufsunfälle und Berufskrankheiten.
-
- Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden müssen obligatorisch gemäss UVG versichert werden.
- Arbeitnehmende, die bei einem Arbeitgeber mindestens 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind für Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Arbeitnehmende, die weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind nur für Berufsunfälle versichert.
- Versicherte Leistungen: Pflegeleistungen und Kostenvergütungen für Arzt, Medikamente, allgemeine Spitalbehandlung etc., Leistungen bei Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit sowie Tod
- In der Unfallversicherung gemäss UVG ist der Verdienst bis zum Höchstbetrag von
CHF 126'000 (Stand 2012) versichert.
- Versicherungslücken können über die Ergänzung zur obligatorischen Unfallversicherung geschlossen werden: Leistungsübersicht über die obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG und die Ergänzung zur obligatorischen Unfallversicherung
- Für Selbständigerwerbende und mitarbeitende Familienmitglieder, die keinen Barlohn beziehen, haben wir bedarfsgerechte, individuelle Lösungen.
-