Kopfzeile

Metanavigation

Suche

Die persönlichste Versicherung der SchweizGeneralagentur wählenDie persönlichste Versicherung der Schweiz

Logo

  • Schrift verkleinern
  • Schrift vergrössern
  • Seite drucken

Obligatorische Unfallversicherung

Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) legt die Versicherungsleistungen für alle Arbeitnehmenden fest. Das Gesetz regelt den Versicherungsschutz für Berufsunfälle, Nichtberufsunfälle und Berufskrankheiten.

  • Das Wichtigste in Kürze

    • Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden müssen obligatorisch gemäss UVG versichert werden.
    • Arbeitnehmende, die bei einem Arbeitgeber mindestens 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind für Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Arbeitnehmende, die weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind nur für Berufsunfälle versichert.
    • Versicherte Leistungen: Pflegeleistungen und Kostenvergütungen für Arzt, Medikamente, allgemeine Spitalbehandlung etc., Leistungen bei  Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit sowie Tod
    • In der Unfallversicherung gemäss UVG ist der Verdienst bis zum Höchstbetrag von
      CHF 126'000 (Stand 2012) versichert.
    • Versicherungslücken können über die Ergänzung zur obligatorischen Unfallversicherung geschlossen werden: Leistungsübersicht über die obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG und die Ergänzung zur obligatorischen Unfallversicherung
    • Für Selbständigerwerbende und mitarbeitende Familienmitglieder, die keinen Barlohn beziehen, haben wir bedarfsgerechte, individuelle Lösungen.


      Leistungen bei einer Arbeitsunfähigkeit infolge Unfall



      Leistungen im Todesfall infolge Unfall

  • Unterlagen
YouTube Facebook RSS Icon
Quelle: http://www.mobi.ch