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Ergänzung zur obligatorischen Unfallversicherung

Der Schutz der Unfallversicherung gemäss UVG ist für viele Betriebe ungenügend. Eine Ergänzung zur obligatorischen Unfallversicherung schliesst diese Versicherungslücken optimal – auch über den Höchstbetrag von CHF 126’000 der obligatorischen Unfallversicherung gemäss UVG hinaus.

  • Das Wichtigste in Kürze

    • Übernimmt die durch die obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG nicht gedeckten Kosten in der privaten oder halbprivaten Abteilung auf der ganzen Welt und erbringt zusätzliche Leistungen für Rettungs- und Suchaktionen sowie Rücktransporte vom Ausland in die Schweiz
    • Der vom UVG nicht übernommene Lohnausfall (bis 100 Prozent ab dem ersten Tag) kann versichert werden, inkl. UVG übersteigende Löhne.
    • Zusätzliche Leistungen bei Invalidität und Tod in Form von Kapitalleistungen zur Deckung besonderer Investitionen oder in Form von Invaliden- und Hinterlassenenrenten
    • Deckung von Leistungskürzungen oder –verweigerungen, die wegen Grobfahrlässigkeit oder Wagnis in der obligatorischen Unfallversicherung gemäss UVG vorgenommen werden
    • Übernahme der Lohnfortzahlungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person bei Rückfällen oder Spätfolgen früherer Unfälle, die nicht versichert waren
    • Die Leistungsübersicht über die obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG und die Ergänzung zur obligatorischen Unfallversicherung zeigt Ihnen Versicherungslücken auf.
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Quelle: http://www.mobi.ch